(Stadtteil) entlassen. Weiter wird seitens des Beschuldigten nicht bestritten, dass F.________ am 4. Mai 2020 in Bern überfallen worden ist (vgl. S. 14 des Protokolls der oberinstanzlichen Hauptverhandlung; pag. 2135). 7.3 Bestrittener Sachverhalt Mit Eingabe vom 21. Juli 2021 zog C.________ seine Berufung vom 23. November 2020 gegen das erstinstanzliche Urteil zurück (pag. 2073). Der Beschuldigte bestreitet demgegenüber die Begehung des Raubes und damit den ganzen ihm gemäss der Anklageschrift in Ziff. B. 1. (vgl. E. II.7.1 hievor) vorgeworfenen Sachverhalt weiterhin.