4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung vom 10. September 2021 wurde über den Beschuldigten von Amtes wegen ein ergänzender Bericht im Hinblick auf die Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung (datierend vom 7. September 2021; pag. 2121), ein Strafregisterauszug (datierend vom 31. August 2021; pag. 2104 ff.) sowie ein Führungsbericht des Regionalgefängnisses Thun (datierend vom 27. August 2021; pag. 2108 f.) eingeholt. Den Parteien wurden Kopien zugestellt bzw. an der Verhandlung abgegeben.