12. Wird eine schriftliche Begründung verlangt oder nötig entsteht eine Gebühr von CHF 800.00. D. [Eröffnungsformel] Die Anordnung der Sicherheitshaft gegenüber dem Beschuldigten wurde von der Vorinstanz mit separater Verfügung vom 11. November 2020 kurz begründet (pag. 1839 f.).