4. Das Grillbesteck wird der Privatklägerin nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils herausgegeben. 5. Der von A.________ beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 420.00 wird zur Deckung seiner Busse von CHF 250.00 und zur Anrechnung an seine Verfahrenskosten verwendet (Art. 442 Abs. 4 StPO). 8. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. .________) von A.________ nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG).