1. Zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten und 15 Tagen, als Zusatzstrafe zu den Urteilen vom 29.05.2020 und 10.06.2020. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 167 Tagen wird an die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Busse von CHF 250.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 20 Jahren. 4. Zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 8'900.00 und Auslagen von CHF 1'350.00, insgesamt bestimmt auf CHF 10'250.00. [Zusammensetzung der Gebühren und Auslagen] II. [Entschädigung amtliche Verteidigung]