5. der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, begangen in der Zeit vom 30.04.2020 bis 01.05.2020 in Genf, Nyon und eventuell anderswo in der Schweiz durch Fahren ohne Berechtigung, 6. der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen bzw. festgestellt am 01.05.2020 in Nyon durch Mitfahren auf einem Motorrad ohne Schutzhelm,