50 19. Vollzug Betreffend die theoretischen Ausführungen zu Art. 42 Abs. 1 und 2 StGB verweist die Kammer auf die korrekten vorinstanzlichen Erwägungen (pag. 653, S. 39 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Ein Blick in die Vorakten AP.________ und das entsprechende Urteil des Amtsgerichtspräsidenten AO.________ vom 27. Mai 2014 (pag. 271 AA SO) zeigt, dass der Beschuldigte nicht viel dazugelernt hat. Die damals ausgesprochene Geldstrafe, unter Gewährung des bedingten Vollzugs, und die Verbindungsbusse für Delikte