251 StGB). Die VBRS-Richtlinien sehen beim Tatbestand der Urkundenfälschung eine Strafe von 30 Strafeinheiten bei folgendem Referenzsachverhalt vor (S. 50): «Der Täter unterzeichnet einen Autoleasingvertrag mit einem falschen Namen, weil er selber mit vielen Betreibungen verzeichnet ist.». Vorliegend fälschte resp. verfälschte der Beschuldigte zwei Offerten unterschiedlicher Firmen, indem er mittels technischer Mittel insbesondere die Kosten für die offerierten Leistungen veränderte. Er strebte mit den beiden Fälschungen einen unrechtmässigen Vorteil an indem er beabsichtigte, die H._____