146 StGB). Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend: VBRS-Richtlinien) sehen bei einem Betrug, bei dem der Täter eine Person wortreich und überzeugend zu einem Darlehen von CHF 20‘000.00 überredet, obwohl er annimmt, dass er den Betrag wegen seiner grossen Verschuldung nie zurückzahlen wird, als Sanktion 120 Strafeinheiten vor (S. 47). Vorliegend bewegt sich der (hypothetische) Deliktsbetrag im unteren vierstelligen Bereich, was im Vergleich zu anderen Betrugsfällen keine besonders hohe Summe ist.