45 Entsprechend der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist zunächst der Strafrahmen für die schwerste Straftat zu bestimmen und alsdann die Einsatzstrafe für die schwerste Tat innerhalb dieses Strafrahmens festzusetzen. Auf Grund des höheren abstrakten Strafrahmens einerseits und des direkten Gefährdungspotentials andererseits ist die Einsatzstrafe in Übereinstimmung mit der Vorinstanz anhand des versuchten Betrugs zu bestimmen.