2019, N. 20 zu Art. 2 StGB mit Hinweisen). Die versuchte Nötigung erfolgte, bevor die allgemeinen Bestimmungen zu den Strafarten, insbesondere Art. 34 StGB (statt Geldstrafe von 1-360 Tagessätzen neu 3-180 Tagessätze; neue Untergrenze von mind. CHF 30.00, ausnahmsweise CHF 10.00 pro Tagessatz), per 1. Januar 2018 revidiert wurden. Die Sanktionierung der hier zur Diskussion stehenden versuchten Nötigung bewegt sich innerhalb der unteren und oberen Grenze für die Anzahl Tagessätze sowohl nach altem wie neuem Recht.