Durch die beschriebene Vorgehensweise manifestierte der Beschuldigte, dass er dazu entschlossen war, die H.________ AG mittels der vorgelegten, unechten Urkunden über die Offertenpreise zu täuschen und zu veranlassen, für ihn gestützt auf diese – durch die unechten Urkunden hervorgerufene – irrige Vorstellung eine günstigere Offerte zu erhalten, auf die er keinen Anspruch hatte. Der Beschuldigte wollte somit einen unrechtmässigen Vermögensvorteil erlangen. Es sind weder Rechtfertigungs- noch Schuldausschlussgründe ersichtlich. Der Beschuldigte hat sich demnach des versuchten Betrugs zum Nachteil der H.________ AG i.S.v. Art. 146 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB schuldig gemacht.