Das gleiche gilt auch bezüglich die fehlende Unterschrift, zumal ja gerade in Bezug auf die Z.________ AG aus dem Originaldokument selbst hervorgeht, dass dieses ebenfalls unsigniert war und – wie bereits erwähnt – selbst die Verteidigung davon ausging, es handle sich hierbei um eine «richtige Offerte». Zudem ist in diesem Geschäftsbereich eine nähere Überprüfung jeder Offerte auf ihre Echtheit weder üblich noch notwendig und würde einen unverhältnismässigen, unwirtschaftlichen Aufwand bedingen.