___ AG eine nicht der Wirklichkeit entsprechende Vorstellung hervorzurufen und sie zur Offerierung günstigerer Preise zu veranlassen, erweist sich objektiv betrachtet als arglistig. Dies insbesondere, weil der Beschuldigte die Täuschung gleich mit mehreren gefälschten resp. verfälschten Urkunden verübte, wobei selbst die Verteidigung bezüglich der Offerte der Z.________ AG von einer «richtigen Offerte» ausging.