35 teilige Handlung hätte gefallen lassen müssen, darin ein Missbrauch der Androhung von an sich rechtlich unbedenklichen Nachteilen zur Erzielung zweckwidriger Vorteile läge. Der Beschuldigte versuchte, D.________ gegen seinen Willen zur Zahlung bzw. Unterzeichnung der Schuldanerkennung zu bewegen, um sich dadurch eine unzulässige Erweiterung seiner Möglichkeiten zu verschaffen, ohne dass er darauf Anspruch gehabt hätte, worin eine unzulässige Freiheitsbeschränkung des Willens des Geschädigten zu sehen ist.