2018, N. 8 f. zu Art. 181 StGB). Ob die Verweigerung von Werkleistungen den Tatbestand der Nötigung erfüllt, ist unter anderem daran zu messen, ob das Mittel dieser Einflussnahme rechtswidrig ist, ob also die Arbeitsniederlegung zivilrechtlich unzulässig ist. Art. 82 des Obligationenrechts (OR; SR 220) bestimmt, dass wer bei einem zweiseitigen Vertrag den andern zur Erfüllung anhalten will, entweder bereits erfüllt haben oder die Erfüllung anbieten muss, es sei denn, dass er nach dem Inhalte oder der Natur des Vertrages erst später zu erfüllen hat. Die Anwendung von Art.