Allerdings ist es möglich, eine an sich rechtlich unbedenkliche Androhung von Nachteilen zur Erzielung zweckwidriger Vorteile zu missbrauchen. Wer bspw. weiss, dass er mit einem Strafverfahren und gar einer Verurteilung rechnen muss, diesen Ereignissen aber aus dem Weg gehen möchte, wird u.U. «erpressbar».