In diesem Moment sah der Beschuldigte für sich die Möglichkeit, den Versuch, die Preise zu drücken, nochmals in Angriff zu nehmen, nachdem die H.________ AG bereits Aufwand betrieben hatte und bei gescheiterten Verhandlungen das Risiko bestand, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Dabei führte er zunächst eine handschriftlich festgehaltene Preisvereinbarung ins Feld – was stark an das Vorgehen in Bezug auf den Vorwurf der Urkundenfälschung zum Nachteil von D.________ und der I.________ GmbH erinnert, wonach der Beschuldigte zu seinen Gunsten einen unterzeichneten Kostenvoranschlag nachträglich verändert haben soll – und als dies wenig er-