Anschliessend kam er auf die fraglichen Offerten zurück und ergänzte seine vorherigen Aussagen, wonach ihm der Beschuldigte diese erst überbracht habe, als der Kran bereits auf der Baustelle gestanden sei. Dies als Beweis, dass er ein günstigeres Angebot gehabt hätte (vgl. seine vorherigen Aussagen auf pag. 162, Z. 68 f.). Sie seien aber nicht von ihren effektiven Preisen abgewichen (pag. 163, Z. 97 f.: monatliche Miete von CHF 1'700.00 und CHF 4'000.00 für Transport, Montage bzw. Demontage), was mit den in der Rechnung aufgeführten Zahlen übereinstimmt (pag. 573 ff.).