Warum solle der Beschuldigte die schriftliche (richtige) Offerte der H.________ AG bestätigt haben, wenn dieser angeblich auf eine frühere Preisvereinbarung zwischen den Parteien abstelle, die günstigere Preise vorgesehen hätte bzw. angeblich günstigere Offerten von Drittunternehmer vorgelegen hätten? Zudem hätte der Beschuldigte gar keine Offerten zu «verfälschen» brauchen, wenn eine entsprechende Vereinbarung effektiv bestanden hätte. Die Aussagen des Zeugen würden daher nicht als Beweisgrundlage genügen, um den Beschuldigten der Urkundenfälschung zu bezichtigen. Demgegenüber seien die Aussagen des Beschuldigten stringent und klar.