Bei richtiger Betrachtungsweise bestehe eine Mietzinsdifferenz von gerade mal CHF 140.00/Mt. Dem Beschuldigten als Bauunternehmer mit Auftragsvolumen im Millionenbereich zu unterstellen, er habe eine Offerte für eine Kranmiete verfälscht, um bloss wenige hundert Franken einzusparen, sei völlig abwegig. Daher sei nicht von einer gefälschten, sondern von zwei unterschiedlichen Offerten auszugehen (pag. 698 f.).