Insbesondere erschliesse sich allein daraus nicht, weshalb eine dieser Offerten gefälscht sein solle, zumal die gemäss dem Zeugen AF.________ und der Vorinstanz als «richtig» bezeichnete Offerte, einen nicht existenten Einsatzort «AG.________ bei C.________» aufweise. Die Ausführung der Vorinstanz, wonach bei «übereinstimmender Auftragsdauer» unterschiedliche Mietpreise vorliegen würden, sei falsch, weil einmal von einer einmonatigen und einmal von einer dreimonatigen Mietdauer die Rede sei. Bei richtiger Betrachtungsweise bestehe eine Mietzinsdifferenz von gerade mal CHF 140.00/Mt.