Das Hausverbot wurde mit E-Mail vom 19. März 2015 im Übrigen lediglich angedroht, dies für den Fall, dass das Vergleichsangebot nicht bis spätestens Freitag, 20. März 2015 angenommen werden sollte. Daraufhin folgte das Wochenende. Das eigentliche Hausverbot wurde erst am Montag, 23. März 2015 ausgesprochen (pag. 36 und 37).