Nicht ohne Grund führte der Beschuldigte immer wieder aus, dass er den Bau nicht fertigstellen werde, wenn er das Geld nicht erhalte. Daneben wirken auch die Zeitangaben des Beschuldigten, wonach die Fertigstellung des Hauses noch höchstens zwei bis drei Tage gedauert hätte (pag. 558, Z. 6 f.), mit Blick auf die Anzahl ausstehender Arbeiten gemäss Erklärung vom 18. März 2015 (pag. 30) sowie der Tatsache, dass es offenbar nur aufgrund des Einsatzes zahlreicher Handwerker möglich war, das Haus per Anfang April fertigzustellen (pag. 176, Z. 352; pag. 189, Z. 434; pag. 237), wenig plausibel.