175, Z. 288 ff.). Dass die damaligen Probleme mit dem Bau und dem Beschuldigten nicht spurlos an D.________ vorbeigingen und ihn offenbar rund neun Monate später immer noch verängstigten, zeigt denn auch sein zurückhaltendes Aussageverhalten, wonach er zunächst nicht näher ausführen wollte, was er mit dem Druck gemeint habe, weil er Angst habe, wenn er etwas Schlechtes sage, und dann nach Hinweis der Polizei, dass seine Aussagen wichtig seien, nur pauschal ausführte, dass beim Einzug verschiedene Sachen noch nicht eingebaut gewesen seien (pag. 178, Z. 425 ff.).