18 gegangen sei und ihm gesagt wurde, dass bei der Baustelle M.________ ein Betrag von CHF 30'000.00 bis CHF 40'000.00 offen sei (pag. 219, Z. 401 ff.). In Bezug auf die Stimmung und das Druckausüben anlässlich des Treffens führte K.________ aus, dass er sich genötigt gefühlt habe, indem der Beschuldigte gewollt habe, dass sie diesen Vertrag unterzeichnen würden. Er habe die Situation ausnutzen wollen, weil er gewusst habe, dass sie unter Druck gestanden seien wegen des Einzugs. Wenn er sich recht erinnere, sei zu diesem Zeitpunkt die alte Wohnung bereits gekündigt gewesen.