_ dort gesperrt sei, sondern der Beschuldigte selber, weil er der Firma Y.________ AG noch Geld schulde, vorhielt. So führte er anlässlich seiner ersten Befragung noch aus, dass er bei der X.________-Grube angerufen und den Namen Q.________ erwähnt habe (pag. 205, Z. 542 f.), was er anlässlich der zweiten Einvernahme zunächst noch wiederholte, wonach sie ihm gesagt hätten, dass sie nichts von dieser Baustelle nehmen würden (pag. 219, Z. 392) und dann auf nochmaligen Vorhalt der Polizei sogleich seinen eigenen Aussagen widersprach, indem er das nun doch nicht selber abgeklärt haben soll, sondern der Transporter dorthin