17 Insgesamt sind die Aussagen der beiden Zeugen in Übereinstimmung mit der Vorinstanz als glaubhaft zu qualifizieren. Zudem wurden ihre Aussagen teilweise durch den Beschuldigten bestätigt, wonach D.________ bezüglich der Zahlungen mit der I.________ habe schauen wollen (pag. 558, Z. 33 ff.) und K.________ sowie D.________ den Vorschlag mit dem Betrag von CHF 75'000.00 auf einem Sperrkonto gemacht hätten, womit der Beschuldigte aber nicht einverstanden gewesen sei und er von ihnen die Zahlung von CHF 30'000.00 verlangt habe, damit er fertig machen werde (pag. 224, Z. 629 ff.).