Der Beschuldigte führte selbst aus, dass er die CHF 75’000.00 vom Bauherrn habe sicherstellen lassen wollen (pag. 223, Z. 595 f.) und sie CHF 30'000.00 hätten zahlen sollen, weil die Position «I» schon längstens gemacht worden sei (pag. 224, Z. 635 f.) und er damit die laufenden Kosten gedeckt hätte (pag. 224, Z. 637 f.).