Zunächst seien sie mit dieser Lösung einverstanden gewesen, hätten dann aber gemerkt, dass das Geld nicht ausreichen würde für die ausstehenden Arbeiten und sie nicht Vertragspartner seien. Deshalb habe er dem Beschuldigten den Vorschlag gemacht, dass die I.________ den Restbetrag von CHF 75'000.00 auf ein Sperrkonto einzahlen solle und der Beschuldigte das Geld bei Abschluss des Neubaus erhalten werde. Der Beschuldigte sei damit nicht einverstanden gewesen und habe danach überhaupt nichts mehr auf der Baustelle gemacht (pag. 154, Z. 252 ff.; pag. 155, Z. 294 ff.).