Die Arbeiten seien noch zu sehr im Verzug gewesen. Auch habe es noch Schäden gehabt (pag. 154, Z. 241 ff.). Zwischen dem Beschuldigten und ihnen seien verschiedene Varianten rund um diese Restzahlung von CHF 75'000.00 besprochen worden. Zuerst sei es um eine Sofortzahlung an den Beschuldigten von CHF 30'000.00 oder CHF 40'000.00 und um die Restzahlung bei Bauende gegangen. Zunächst seien sie mit dieser Lösung einverstanden gewesen, hätten dann aber gemerkt, dass das Geld nicht ausreichen würde für die ausstehenden Arbeiten und sie nicht Vertragspartner seien.