So sind darin Selbstbelastungen zu finden, wonach er beim Treffen laut geworden sei, als er sich für die Fertigstellung des Hauses habe einsetzen wollen (pag. 155, Z. 285 f.) und dass er, als ihn der Beschuldigte angerufen und wegen den Platten und Geld gestürmt habe, die Fassung verloren und ihn angeschrien habe (pag. 158, Z. 449 ff.). Sodann nimmt er den Beschuldigten in Schutz, indem er zwar schilderte, dass dessen Stimme ebenfalls lauter geworden sei, er sich ihnen gegenüber aber nicht aggressiv verhalten habe (pag. 155, Z. 287 f.). Des Weiteren äusserte er sich durchaus auch positiv über den Beschuldigten, wonach dieser ein lieber Mensch gewesen sei und er ihn geschätzt habe (pag.