14 Gemäss Strafanzeige soll am 10. März 2015 ein Treffen «zwischen dem Beschuldigten, dem Privatkläger 1 und seinem Vertreter» stattgefunden haben (pag. 4, Ziff. 2., zweiter Absatz). Demgegenüber führte K.________ aus, dass er nicht mehr genau wisse, wann das Treffen stattgefunden habe, es sei aber sicher später als an diesem Tag, als er die E-Mail vom Beschuldigten [am 10. März 2015] erhalten habe, gewesen (pag. 153, Z. 164; pag. 154, Z. 233 f.). Gemäss Baujournal sowie den Aussagen des Beschuldigten soll das Treffen am 23. März 2015 gewesen sein (pag. 155, Z. 280 ff.; pag. 195, Z. 44 ff.;