getroffen hätten und der Beschuldigte sowie sein Bruder gewollt hätten, dass der Bauherr unter Druck eine Erklärung unterschreibe, wonach der Beschuldigte die Arbeiten fertigstelle, wenn der Bauherr CHF 75'000.00 als Schulden anerkenne und davon CHF 30'000.00 vorausbezahle, was der Bauherr abgelehnt habe und einen Gegenvorschlag mit dem Sperrkonto gemacht habe, so dass der Beschuldigte CHF 30'000.00 habe, wenn er mit der Arbeit fertig sei und der Rest abgerechnet werde, wenn sämtliche Arbeiten beendet seien, was wiederum der Beschuldigte nicht akzeptiert habe (pag. 237, Datumsangabe «23.03.2015»),