Die darin festgehaltenen Ereignisse datieren vom 5. Januar 2015 bis zum 13. April 2015. Daraus geht insbesondere hervor, dass - die Arbeiten durch den Beschuldigten teilweise nicht fachmännisch erledigt worden seien, was der Beschuldigte bestritten habe (pag. 324, Datumsangabe «Bis 30.01.2015»), - der Beschuldigte erst weiterarbeiten wolle, wenn die nächste Zahlung eingegangen sei, dies aber L.________ aufgrund vieler offenen Arbeiten abgelehnt habe (pag. 235, Datumsangabe «07.03.2015»), - der Beschuldigte K.________ einen Kostenvoranschlag vom 11. Mai 2014 gemailt habe, worin stehe, dass L.______