Weiter würde D.________ anerkennen, der J.________ ag O.________ für die noch zu erbringenden Leistungen den Betrag von CHF 75'000.00 zu schulden und im Gegenzug würde sich die Unternehmung des Beschuldigten dazu bereit erklären, die noch ausstehenden Arbeiten fristgerecht zu erledigen (pag. 30 f.). 7.5.8 E-Mail-Verkehr vom 19.-23. März 2015 zwischen Rechtsanwalt T.________ und dem Beschuldigten (pag. 36 ff.) Rechtsanwalt T.________ wurde zunächst am 12. März 2015 von der I.________ GmbH und wenige Tage später, d.h. am 20. März 2015, auch von D.________ mandatiert (pag. 11, pag. 10).