und das Kostendach von CHF 410'000.00 nicht ohne vorherige schriftliche Absprache mit dem Architekten überschritten werden dürfe (pag. 20). Des Weiteren wurde die Tilgungen der Teilzahlungen wie folgt abgemacht (pag. 18): a. Bei Vertrag unterzeichnen Fr. 30'000.00 b. Bei Baubeginn Bodenplatte Fr. 50'000.00 c. Bei Kellerdecke EG Fr. 60'000.00 d. Bei 1 OG Decke Fr. 40'000.00 e. Bei Aufrichten Fr. 40'000.00 f.