___ ag O.________, vertreten durch den Beschuldigten, einen Werkvertrag ab, wonach sich der Generalunternehmer (der Beschuldigte bzw. dessen Unternehmung) zur Erstellung eines Einfamilienhauses gemäss Situationsplan, Grundrissplänen sowie Kostenzusammenstellung vom 11. Mai 2014 verpflichtete. Weiter wurde darin ein Werkpreis von CHF 410'000.00 (inkl. MWST) vereinbart, wobei Änderungen von den Parteien vorgängig schriftlich zu vereinbaren seien (pag. 17) und das Kostendach von CHF 410'000.00 nicht ohne vorherige schriftliche Absprache mit dem Architekten überschritten werden dürfe (pag.