Der Beschuldigte habe im Rahmen der Verhandlungen den Zeugen D.________ und K.________ klargemacht, dass aufgrund der Zahlungsunfähigkeit der Auftraggeberin eine zeitnahe Fertigstellung des Neubaus nur durch eine Direktzahlung des fälligen Werklohnes durch die Bauherrschaft an seine Bauunternehmung gewährleistet werden könne (pag. 693). 7.4 Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist zunächst, dass der Bauherr D.________ auf Empfehlung seines langjährigen Freundes K.________ die I.________ GmbH beauftragte, für ihn und seine Familie ein Einfamilienhaus in C.___