Abschliessend führte die Verteidigung aus, auch wenn sich die Zeugen D.________ und K.________ vom Beschuldigten mit der vorgelegten Vereinbarung unter Druck gesetzt gefühlt hätten, sei im Sinne der Beweiswürdigung gestützt auf die Beweisurkunden und die Aussagen des Beschuldigten von folgendem Sachverhalt auszugehen: Aufgrund der Zahlungsunfähigkeit der Auftraggeberin (I.________ GmbH) hätten sich sowohl der Beschuldigte als auch die Bauherrschaft veranlasst gesehen, direkt Verhandlungen zu führen, um die Bezahlung des Werkpreises wie auch die Fertigstellung des Neubaus sicherzustellen.