7 Nötigung hätte verstanden werden können. Derselbe Strafanzeiger habe den Beschuldigten zusätzlich wegen Betrugs und Urkundenfälschung angezeigt. Mangels Vorliegens eines Vermögensschadens bzw. aufgrund fehlender Urkundenfälschung habe die Staatsanwaltschaft diesbezüglich eine Einstellungsverfügung erlassen. Die Glaubwürdigkeit dieser Strafanzeiger und Zeugen müsse im Lichte dieser Umstände und der Tatsache, dass sie sich anlässlich der [erstinstanzlichen] Hauptverhandlung an nichts Konkretes hätten erinnern können, als gering eingestuft werden (pag.