abzeichnenden Bauverzögerungen – dann habe sie die daraus resultierende Zwangslage allein zu verantworten (pag. 690). Aus mehreren (E-Mail-)Schreiben des Beschuldigten gehe unmissverständlich hervor, dass der Beschuldigte sich bemüht habe, eine Lösung zu finden, damit der Bau doch noch wunschgemäss bis Ende März 2015 hätte fertiggestellt werden können. Weil der Beschuldigte kein Geld seitens der I.________ GmbH bekommen habe, habe er im Interesse der Bauherrschaft vorgeschlagen, dass die Bauherrschaft ihm direkt die letzten Zahlungsraten bezahlen sollte, damit die rasche Bau-