Der Beschuldigte legte dem Geschädigten eine von ersterem verfasste Erklärung zur Unterschrift vor, wonach letzterer anerkennen sollte, dem Beschuldigten einen Betrag von CHF 75’000.00 zu schulden bzw. die entsprechende Schuld von der I.________ AG übernehmen und für sie bezahlen sollte. Im Gegenzug würde der Beschuldigte die noch ausstehenden Arbeiten am Bauobjekt erledigen, woraus eindeutig zu schliessen war, dass im Falle der Nichtunterzeichnung der Erklärung die Bauarbeiten nicht fertiggestellt würden.