7. Versuchte Nötigung 7.1 Vorwurf gemäss Strafbefehl (Anklage) Mit Strafbefehl vom 25. Januar 2019 – welcher als Anklageschrift gilt (Art. 356 Abs. 1 StPO) – wird dem Beschuldigten folgender Sachverhalt zur Last gelegt (pag. 443; Hervorhebung im Original): Versuchte Nötigung, begangen im März 2015 (zwischen dem 10. und dem 18.03.2015 und danach) in E.________, C.________ und evtl. anderswo z.N. D.________, indem der Beschuldigte von