3 Beschuldigten und Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 906.00 an den Kanton Bern hinausgehen – zu überprüfen. Ebenfalls angefochten ist – allerdings erst mit Berufungsbegründung vom 29. Juli 2021 (pag. 686) – die Einstellung des Widerrufsverfahrens mit den diesbezüglichen Folgen.