3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden in oberer Instanz über den Beschuldigten ein Strafregisterauszug (datierend vom 1. Juli 2021 [pag. 681 f.] und 23. Februar 2022 [pag. 723 f.]) sowie ein Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 10. September 2021 [pag. 715 f.]) eingeholt.