2 schen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens an (pag. 679 f.). Die daraufhin innert Frist eingereichte Berufungsbegründung des Beschuldigten datiert vom 29. Juli 2021 (pag. 685 ff.). Mit Verfügung vom 2. August 2021 wurde ein schriftlicher Entscheid in Aussicht gestellt und Rechtsanwalt B.________ aufgefordert, eine Kostennote einzureichen (pag. 708 f.). Die Kostennote von Rechtsanwalt B.________ vom 11. August 2021 gelangte innert Frist am 12. August 2021 ein (pag. 712 f.).