A.________ und C.________ werden in Anwendung von Art. 41 und 47 und 50 OR sowie Art. 126 und 432 ff. StPO unter solidarischer Haftbarkeit weiter verurteilt: 1. Zur Bezahlung von CHF 5'000.00 Genugtuung zuzüglich Zins zu 5 % seit dem 28. April 2017 an die Straf- und Zivilklägerin E.________. 2. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden. 138 D.