1. Folgender Gegenstand wird nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zu Handen der Kantonspolizei Bern, Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe, freigegeben: - 1 Luftgewehr GAMO, mod. Expo, Nr. 186314. 2. Die Zustimmung zur Löschung des von C.________ erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. .________) nach Ablauf der Frist wird dem zuständigen Bundesamt erteilt (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG). 3. Die Zustimmung zur Löschung der von C.________ erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN-Nr. .________) durch die auftraggebende Behörde wird nach Ablauf der Frist erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V.m.