1. Zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Die Polizei- und Untersuchungshaft von 27 Tagen (vom 27. April 2017 bis 23. Mai 2017) wird im Umfang von 27 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 3. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten (1/5), ausmachend CHF 8'199.80. 4. Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten (1/3), ausmachend CHF 3'000.00. III. Weiter wird verfügt: